Leihwagen - Schaden?
Hallo Zusammen,
ich wohne in der Schweiz und habe bei in KW 40+41 (gesamt 4 tage) ein Auto in Wien ausgeliehen. Bei Rückgabe habe ich nochmals kontrolliert und keinen Schaden entdeckt. Meine Schwester war auch an den Tag anwesend und konnte keinen Schaden entdecken. Am Freitag (KW47) erhielt ich ein Schreiben, dass das Auto beschädigt wurde "Stossstange hinten mitte Kratzer 5-10cm (bis Grundierung). Nach ca. 7 Wochen erhalte ich ein Schadensbericht? Wie soll ich mich verhalten? Sie wollen innerhalb von 1 Woche den Schadensbericht. Wie soll ich den Bericht ausfüllen da ich damals keinen Schaden am Leihwagen festgestellt habe.
Für eine schnelle Antwort wäre ich Euch sehr dankbar.
Danke
alexis
Tags: Schaden leihwagen Leihwagen - Schaden
Geschrieben am 28.11.2011 13:56 von
Re: Leihwagen - Schaden?
Hallo,
ich würde den Schadenbericht unausgefüllt zurück schicken mit einem kleinem Begleitschreiben, dass Ihnen von einem Schaden nichts bekannt ist und es dafür auch eine Zeugin gibt.
Beiweispflichtig, dass Sie für den Schaden haftbar zu machen sind -zumindest nach deutschem Recht- ist die Leihwagenfirma.
Geschrieben nach 3 Stunden von
Hallo,
ich würde den Schadenbericht unausgefüllt zurück schicken mit einem kleinem Begleitschreiben, dass Ihnen von einem Schaden nichts bekannt ist und es dafür auch eine Zeugin gibt.
Beiweispflichtig, dass Sie für den Schaden haftbar zu machen sind -zumindest nach deutschem Recht- ist die Leihwagenfirma.
Geschrieben nach 3 Stunden von
Re^2: Leihwagen - Schaden?
Guten Tag Frau Schmidt
Besten Dank für die rasche Antwort. Ich hätte noch eine Frage. Das Leihauto habe ich auf der Homepage (Deutschland) bestellt aber das Leihauto in Wien abgeholt.
Wie läuft das hier ab?
FG
Geschrieben nach einem Tag von
Guten Tag Frau Schmidt
Besten Dank für die rasche Antwort. Ich hätte noch eine Frage. Das Leihauto habe ich auf der Homepage (Deutschland) bestellt aber das Leihauto in Wien abgeholt.
Wie läuft das hier ab?
FG
Geschrieben nach einem Tag von
Re^3: Leihwagen - Schaden?
Es gilt die Rechtsprechung des Landes,in dem sich der "Schaden" ereignet haben soll.
Gruß
Geschrieben nach einem Tag von
Es gilt die Rechtsprechung des Landes,in dem sich der "Schaden" ereignet haben soll.
Gruß
Geschrieben nach einem Tag von
Der Beitrag ist zum öffentlichen Antworten freigegeben.
Wenn du eine eigene Antwort verfassen möchtest, klicke bitte hier:
Bitte beachte: als Autor kannst du nicht auf eigene Beiträge antworten!
Wenn du eine eigene Antwort verfassen möchtest, klicke bitte hier:
Bitte beachte: als Autor kannst du nicht auf eigene Beiträge antworten!






