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Sind Zugbegleiter zur Kartenkontrolle verpflichtet



Guten Abend,
neulich sind auf dem Weg von Hannover nach Hamburg in Hannover hunderte Fussballfans in den letzten ICE des Tages nach Hamburg eingestiegen. Da ich einen Sitzplatz hatte, konnte es mir egal sein, das so viele Leute auf den Gängen stehen oder auf dem Boden sitzen mussten. Jedoch habe ich mich gefragt: Gibt es eigentlich ein Maximum, bis zu dem dieBahn/ein ICE mehr Personen mitnehmen darf, als Sitzplätze vorhanden sind?! Auch der Schaffner war auf der Strecke nicht zu sehen, so dass Schwarzfahren ein Leichtes gewesen wäre. Sind die Zugbegleiter aber nicht verpflichtet, jeden Fahrgast auf dein Bahnticket zu überprüfen!?
Vielen Dank für Ihre Informationen.
MfG, Markus

Tags: Bahn Kontrolle Maximum Überfüllung
Geschrieben am 05.10.2010 17:07 von

Re: Sind Zugbegleiter zur Kartenkontrolle verpflichtet

Hallo
Gesetzlich dürfen Die Fernvekehrs Züge bis 200% besetzt werden, dass heißt bei ca 500 Sitzplätzen der 2. Kl
etwas über 1000 Fahrgäste mitgenommen werden könnten
ABER da bereits ab 800Fahrgästen nix mehr geht und es strenge Sicherheitsrichtlinien gibt und der Zugchef für die Sicherheit verantwortlich ist, kann er Fahrgäste von der Weiterfahrt ausschließen bzw. den gesamten Zug räumen lassen!
Zugbegleiter sind NICHT nur zur Fahrkartenkontrolle da, Sie haben viele betriebliche aufgaben, und der Ganze Betriebsablauf hat an oberster Stelle: Sicherheit!
Sie sind u.a. für diese Sicherheit verantwortlich, dass sie bei solch einer Besetzung und am besten dann noch mit wenig Personal am Bord es nicht vollständig schaffen jede Fahrkarte zu kontrollieren denn wie gesagt betriebliche Aufgaben und die Sicherheit gehen verständlicherweise vor.

MfG

Geschrieben nach 20 Minuten von

Re: Sind Zugbegleiter zur Kartenkontrolle verpflichtet

Hallo Markus
Es gibt kein bestimmtes festgeschriebenes Maximum an Fahrgästen im ICE.
Soviel eben reinpassen. Es entscheidet das Zugpersonal
wann die Zumutbarkeitsgrenze erreicht ist.Man ist immer bemüht alle Fahrgäst die mitfahren wollen mitzunehmen.

Es gibt keine Pflicht des Zugpersonals die Fahrscheinkontrolle durchzufüren. Natürlich liegt es im Interesse der Bahn das die Tickets geprüft werden um Schwarzfahrer auszuschließen, meistens wird es auch gemacht. Wenn kein Schaffner kommt, dann hat das sicher einen Grund (in betrieblicher oder auch Kundendienstlicher Art).
Oder der Zug ist so verdammt voll das der Zugbegleiter nicht durchkommt.
Anders gesagt: Der Fahrgast hat nicht das Recht im Zug konntrolliert zu werden;-)

hoffe dir geholfen zu haben
MfG Robert

Geschrieben nach 9 Stunden von

Re: Sind Zugbegleiter zur Kartenkontrolle verpflichtet

Hallo Markus!
Ich glaube nicht, dass wir hier von Verpflichtungen reden können, wenn wir der Realität nahe kommen wollen, sollten wir über das reden, was realistisch ist.
Erste Frage:
Ja, es gibt ein Maximum, bis zu dem die Bahn Personen mitnehmen darf. Das hängt natürlich von der Bauart der Wagen ab, von der Aufteilung der Räumlichkeiten und den Anforderungen des Eisenbahnbundesamtes. Ohne in die Einzelheiten zu gehen, kann man sagen, dass, bevor die maximale Auslastung der Wagen erreicht ist, die Fluchtwege frei sein müssen. Das heißt, es ist schon immer eine Einschätzungssache des Personals.
Ich persönlich würde mich aber unwohl fühlen, wenn der Zug übermäßig voll ist, und absehbar ist, dass man z.B. bei einem Feuer nicht schnell genug rauskäme.
(Wobei natürlich immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt sein muss!)

Zweite Frage:
Der Schaffner ist natürlich bei solch einer Auslastung der Züge kaum überall anzutreffen. Das allerdings ist auch ganz normal.
Meines Wissens gibt es keine strikte Verpflichtung für den Zugbegleiter, alle Fahrgäste zu kontrollieren. Sie sind natürlich dazu angehalten, aber es gibt immer Aufgaben, die wichtiger sein können (sicherheitsrelevante Sachen in jedem Fall).
Auch hier gilt natürlich: Auch wenn es die Verpflichtung gäbe, ist nicht gewährleistet, dass man dieser überhaupt immer nachkommen kann.

Ich hoffe, wenigstens etwas geholfen zu haben.

Schöne Grüße von meiner Seite!

Geschrieben nach 18 Stunden von

Re: Sind Zugbegleiter zur Kartenkontrolle verpflichtet

Hallo,
es dürfen in Zügen immer mehr Personen mitfahren als es Sitzplätze gibt. Die mögliche Anzahl der Fahrgäste hängt auch von den Zügen bzw von Sicherheitsfragen ab, die in einer speziellen Betriebsvereinbarung bzw in diversen Vorschriften zugrundegelegt sind. Im wesentlichen hat dies aber immer der zuständige Zugchef zu entscheiden wie viel Personen er mehr mitnimmt.
Bei den Fahrkartenkontrollen ist es so, das dies dem Zugpersonal freisteht wann und wie oft in einem Zug kontrolliert wird. In diesem Fall haben Sicherheits und oder Informationstätigkeiten Vorrang zur Fahrkartenkontrolle! Das Zugpersonal entscheidet das vor Ort immer selbst was wann und wie gemacht wird.

Mit freundlichen Grüssen

Geschrieben nach 19 Stunden von

Re: Sind Zugbegleiter zur Kartenkontrolle verpflichtet

Es ist an sich kein Limit gesetzt, es dürfen mehr als die vorhandenen Sitzplätze mitgenommen werden. Gerade bei Fussballspielen ist es natürlich so, dass es zu Überfüllungen kommen kann. Was nun die Frage nach der Fahrkartenkontrolle betrifft - eine Kontrollverpflichtung besteht nur insoweit, wie die Schaffner durch den Zug durch kommen. Zum Teil schaffen die es einfach zeitlich nicht.

Geschrieben nach 8 Tagen von

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